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Freitag, 16. November 2018

EU akzeptiert wieder Blasphemieverbot

Blasphemie gehört nicht ins Strafregister

Sind religiöse Gefühle heute wichtiger als Meinungsfreiheit? Ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der eine wegen Herabwürdigung des Propheten Mohammed verhängte Busse bestätigte, sollte zu denken geben – umso mehr, als islamistische Kreise es im Internet feiern.
 
Kacem El Ghazzali, NZZ 15.11.2018