Und noch von einer dritten Position her verteidigt sich die Tradition: die Gedichte sind einmal da, und es steht jedem frei, sie nach Belieben zu interpretieren; eine Interpretation ist so gut wie die andere.
Dieses Argument lasse ich gelten. Nicht anders als alle anderen Objekte, gehört das poetische Objekt jedem der es sich aneignet. Der Konsument darf mit dem Objekt anfangen, was ihm beliebt - und niemand hat das Recht, den etwaigen Gebrauch zu beanstanden.
In dieser Perspektive bleibt mir nur festzustellen, erstens, daß ich persönlich mehr von den von mir vorgeschlagenen Interpretationen habe als von anderen; zweitens, daß sie einiges erklären, dort wo andere Deutungsversuche versagen; und drittens, daß ich mich redlich bemühe, die Absicht Hölderlins zu erkennen und einsichtig zu machen.
Pierre Bertaux
Einleitung von "Hölderlin und die Französische Revolution", S. 10
Frankfurt/M. 1969
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